Diesen Ratgeber brauchst du, wenn du- regelmƤĆig GegenstƤnde auf Online-Plattformen verkaufst,- deine Wohnung oder dein Wohnmobil über Online-Portale vermietest,- Online-Dienstleistungen anbietest, wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht usw.Etsy, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Amazon Marktplatz ā wer auf diesen und Ƥhnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private VerkƤufe und VerkƤufer an die Finanzbehƶrden melden müssen.Neben Online-VerkƤufern und Online-VerkƤufen wird das Anbieten von Dienstleistungen gemeldet. Das betrifft beispielweise die Vermietung von Ferienwohnungen (auch über AirBnB) und Wohnmobilen, aber auch Transportdienstleistungen, Handwerkerleistungen, Reinigungsservice, Unterricht und vieles mehr.Das PStTG führt dabei keine neue Steuer ein, sondern soll sicherstellen, dass die bestehenden Steuergesetze beachtet werden und die (gewerblichen) Anbieter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.Private Anbieter werde in den meisten FƤllen nichts zu befürchten haben und weiter als Privatanbieter handeln kƶnnen. Es wird aber einige FƤlle geben, in denen ā oft unbeabsichtigt ā davon ausgegangen wird, dass man privat handelt, tatsƤchlich aber ein gewerbliches Handeln vorliegt.Der Ratgeber zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz erklƤrt ausführlich diese und viele weitere Themen:Was ist eine Ā»PlattformĀ« im Sinne dies Gesetzes Eine Internetseite, auf der sich Nutzer vernetzen und RechtsgeschƤfte miteinander abschlieĆen kƶnnen.Welche VerkƤufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden VerkƤufe und Dienstleistungen von gewerblichen HƤndlern und Privatpersonen, die pro Jahr auf einer Plattform mindestens 30 Verkaufsabschlüsse machen oder mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und noch einiges mehr.Ā Was müssen VerkƤufer/Anbieter jetzt tun In vielen FƤllen zum Glück nichts! Die Einnahmen aus dem gelegentlichen Verkauf von GegenstƤnden des tƤglichen Gebrauchs sind und bleiben steuerfrei. Beim Verkauf von WertgegenstƤnden musst du eine Spekulationsfrist beachten und die Freigrenze, bis zu der du keine Steuern zahlen musst.