Was āKommunismusā bedeutet, müsste ein WesteuropƤer eigentlich ganz genau wissen, denn er ist in einem gewissen Sinne die letzte Frucht seiner eigenen geschichtlichen Entwicklung. Freilich kennt ein WesteuropƤer, zu seinem Glücke, den Kommunismus nur als eine Idee oder ein Zukunftsideal, wogegen es Russland vorbehalten wurde, ihn als eine verwirklichte Gesellschaftsordnung kennen zu lernen. ⦠Es wurde ein ungeheures, vorher kaum denkbares experimentum in corpore vili verwirklicht. Einer der mƤchtigsten Staaten Europas wurde dazu als Versuchsfeld benutzt. ⦠(Alle) Grundlagen der bürgerlichen Ordnung (sind hier), mindestens als Rechtsprinzipien, wirklich abgeschafft. ⦠Die Grenzen der Vertragsfreiheit sind nicht nur sehr eng gezogen, sondern ā was das wichtigste ist ā nicht durch irgendwelche stƤndige Rechtsnormen, sondern nur durch Verwaltungspolitik reguliert, und das Prinzip der Unantastbarkeit der aus VertragsverhƤltnissen erworbenen Rechte hat keine Geltung; im Gegenteil haben die RegierungsmaĆnahmen hier prinzipiell immer rückwirkende Kraft. ... Dass keine Glaubens-, Rede- und Versammlungsfreiheit existiert, dass der Begriff der subjektiven ƶffentlichen Rechte überhaupt keine Anwendung findet, versteht sich von selbst und ist bekannt genug. Was aber vielleicht die Hauptsache ist: die Idee des Rechtes selber, als einer objektiv überpersƶnlichen, eigenmƤchtigen Instanz, die den Gesetzgeber ebenso wie die Untertanen gleichmƤĆig bindet, die subjektiven Rechte der Persƶnlichkeit schützt und jeder Willkür ihre unüberbrückbare feste Grenze setzt, wird ganz folgerichtig sowohl prinzipiell als praktisch verleugnet und in Ćbereinstimmung mit der materialistischen Gesellschaftsauffassung durch die Idee der Klassendiktatur, der Interessen der Proletariatsherrschaft ersetzt. ... Die Politik der Regierung kann schwanken, sie kann der Persƶnlichkeit grƶĆere oder geringere Freiheit im Gebiete des bürgerlichen und wirtschaftlichen Lebens gewƤhren, ⦠aber alles ist eben der Regierungswillkür überlassen, die nicht nur jeden Augenblick alle Rechtsnormen - mit rückwirkender Kraft - Ƥndern kann, sondern auch in jedem einzelnen Falle gegen die bestehende Rechtsordnung handeln darf.
(Aus dem Beitrag von Simon L. Frank)