Das neue Handbuch ist eine auf 12 BƤnde angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europƤische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die BƤnde wenden sich gleichermaĆen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopƤdisch aufbereitet, die ZusammenhƤnge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europƤische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der LƤnder sowie der EuropƤischen Union umfassend, systematisch und verstƤndlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europƤischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die InterdisziplinaritƤt der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.Band V behandelt in zwei Teilen die MaĆstƤbe und ƶffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im MaĆstƤbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behƶrdliche EntscheidungsspielrƤume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen ā sowohl klassischen als auch atypischen ā Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.