Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europƤischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in reprƤsentativ ausgewƤhlten Mitgliedstaaten der EuropƤischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europƤischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen LƤnderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erlƤutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.Band III behandelt Grundlagen und Entwicklung des Verwaltungsrechts in Europa. AusgewƤhlte LƤnderberichte zeigen, wie sich in diesem Rahmen eine Verwaltung herausgebildet hat und welche Rolle dabei dem Verwaltungsrecht zukommt. Es wird gezeigt, auf welche Herausforderungen die Verwaltungsrechtsordnungen reagierten, welche Lƶsungen gefunden wurden und welche Einflüsse aus dem Ausland maĆgeblich waren. Nationale Besonderheiten werden ebenso herausgearbeitet wie Gemeinsamkeiten. In übergreifenden BeitrƤgen werden einzelne Aspekte des Verwaltungsrechts im europƤischen Rechtsraum nƤher beleuchtet, insbesondere die Verwandtschaft der Verwaltungsrechtsordnungen, das VerhƤltnis zwischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht, der Begriff des Verwaltungsrechts sowie Geschichte und Methoden der Verwaltungsrechtsvergleichung."Ius Publicum Europaeum ist kein Konstrukt aus dem Elfenbeinturm theorieübersƤttigter Jurisprudenz, sondern gelebte Rechtswirklichkeit im europƤischen Rechtsraum. ... Schon heute von einem Standardwerk zu sprechen, ist gewiss nicht zu früh." (Kotzur, in: DĆV 2009, S. 289-291).