Rentenbesteuerung - Ab wieviel Rente muss man Steuern zahlen Seit 2005 gelten für Renten neue Steuerregeln. Eine Rentensteuer wie hƤufig zu lesen ist, wurde durch das "Alterseinkünftegesetz" aber nicht eingeführt. Ob Sie als Rentner eine SteuererklƤrung abgeben und Steuern zahlen müssen, hƤngt vor allem davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente oder Renten ist.Ab wieviel Rente muss man Steuern zahlen Die Hƶhe der Rente ist bei der Rentenbesteuerung allein nicht ausschlaggebend, denn Renten werden hƶchst unterschiedlich besteuert.Beispiele unterschiedlich besteuerter Renten sind folgende:- Steuerfreie Renten: Renten, die in vollem Umfang steuerfrei sind, wie zum Beispiel die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.- Nachgelagert besteuerte Renten: Renten, die in voller Hƶhe steuerpflichtig sind, soweit sie auf steuerfreien oder steuerlich gefƶrderten BeitrƤgen beruhen. Davon betroffen sein kƶnnen Betriebsrenten oder Riester-Renten.- Nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Renten: Dazu gehƶren viele Renten aus privaten Versicherungen und der Zusatzversorgung im ƶffentlichen Dienst (z.B. VBL-Renten) sowie Betriebsrenten aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse.- RuhegehƤlter von internationalen Organisationen- Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung- Renten, die im Rahmen einer Ćbergangsregelung nachgelagert besteuert werden, etwa Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Rürup-Rente (Basisrente).Die VersicherungstrƤger melden jƤhrlich der Finanzverwaltung in einer Rentenbezugsmitteilung die Hƶhe der an Sie ausgezahlten Rente(n). Sie machen Angaben zu Ihren Renten in der Anlage R der SteuererklƤrung. Daraus errechnet dann das Finanzamt die Hƶhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte.Fehler zu Ihren Ungunsten sind dabei nicht ausgeschlossen! In unserem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie die Anlage R richtig ausfüllen.Grundfreibetrag & Rentenfreibetrag korrekt berechnen und berücksichtigenĆbersteigt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente (Jahresbruttorente) zusammen mit weiteren steuerpflichtigen Einkünften den Grundfreibetrag von 9.408 Euro pro Jahr (Grundfreibetrag 2020 für Alleinstehende) sind Sie als Rentner grundsƤtzlich dazu verpflichtet eine SteuererklƤrung abzugeben. Ehepartner haben 2020 entsprechend den doppelten Grundfreibetrag von 18.816 Euro.Der Rentenfreibetrag dagegen ist kein pauschaler Betrag der für alle gilt, sondern wird relativ zur eigenen Rente berechnet. Für Rentner die 2019 in Rente gingen, betrƤgt der Rentenfreibetrag 22% der Rente. Geht man im Jahr 2020 in Rente, sinkt der Rentenfreibetrag auf 20% usw. bis zum Jahr 2040. Ab dem Jahr 2040 werden 100% der Rente versteuert und der Rentenfreibetrag sinkt entsprechend auf 0%.Der einmal zum Rentenbeginn ermittelte Rentenfreibetrag (in Euro) auf Basis der ersten bezogenen Jahresbruttorente bleibt in den Folgejahren unverƤndert ā auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.Aufgrund der jƤhrlichen Rentenerhƶhung kann es somit auch in spƤteren Jahren dazu kommen, dass Sie über den Grundfreibetrag rutschen und dann eine SteuererklƤrung abgeben müssen.Sich im Vorfeld richtig zu informieren und einen Ćberblick über alle FreibetrƤge und Kosten zu haben, die man als Rentner von der Steuer absetzen kann, liegt deshalb im eigenen Interesse. Nur so kƶnnen Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.