Die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten stellen eine besondere Art Stifter dar. Die Arbeit widmet sich der Untersuchung der Beziehung von Stiftungen und Sparkassen. Sie analysiert die rechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Stiftungen durch die Sparkassen, deren Ausgestaltung in der Praxis sowie die Rahmenbedingen der Verwaltung.
Die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten stellen eine besondere Art Stifter dar. Sie sind Teil der öffentlichen Hand und unterliegen bei ihren Tätigkeiten den besonderen Bindungen des Verwaltungsprivatrechts. Dieser Besonderheit Rechnung tragend widmet sich die Arbeit der Untersuchung der Beziehung von Stiftungen und Sparkassen im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Stiftungen durch die Sparkassen und den Möglichkeiten der Ausgestaltung des Verhältnisses in der Praxis. Dabei nimmt sie insbesondere die Interessen der Sparkassen an der Ausgestaltung und Entwicklung der Stiftungen in den Blick. Neben der Errichtung werden die Verwaltung der Stiftungen analysiert und Haftungsfragen beleuchtet.
Vorwort - Inhaltsverzeichnis - Einleitung - Teil 1: Stiftungen und Sparkassen - gleichartig oder verschieden? - Teil 2: Errichtung der Sparkassen- Stiftungen - Teil 3: Verwaltung der Sparkassen- Stiftungen - Teil 4: Besondere Rechtsfragen bei Sparkassen- Stiftungen - Teil 5: Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis
Christiane Viktoria Krumme studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster und absolvierte ihr Referendariat am Landgericht Düsseldorf. Sie wurde an der Ruhr-Universität Bochum promoviert.